Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Viele Unternehmen haben dadurch zum ersten Mal genauer hingesehen, wie zugänglich ihre Website ist. Dabei zeigt sich schnell, dass Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung an vielen Stellen dasselbe verlangen: eine saubere Struktur, verständliche Texte, beschreibende Links und Bilder mit Textalternative. SEO NW prüft Ihre Website auf beides und sorgt dafür, dass Sie eine barrierefreie Website haben, die in der Suche gut dasteht.
Wir arbeiten dabei technisch und redaktionell. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Ob und wie das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, sollte im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt bewerten. Wir liefern die fachliche Grundlage dafür und setzen die Anforderungen an der Website um.
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt
Das BFSG gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden [1]. Gemeint sind digitale Dienste über Websites und Apps, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden [2]. In der Praxis betrifft das vor allem Onlineshops, Buchungsstrecken und andere Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag schließen können.
Das Gesetz definiert Barrierefreiheit so: Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind [3]. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von dieser Pflicht ausgenommen [3]. Als Kleinstunternehmen gilt nach dem Gesetz ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro [2].
Auch wer nicht unter das Gesetz fällt, hat gute Gründe für eine zugängliche Website. Menschen mit Sehbeeinträchtigung, motorischen Einschränkungen oder Leseschwierigkeiten sind Kunden wie alle anderen. Viele Verbesserungen helfen außerdem Nutzern ohne Behinderung, etwa auf dem Smartphone in der Sonne oder mit einer langsamen Verbindung.
Der Maßstab: WCAG 2.2
Für die technische Umsetzung orientieren sich Fachleute an den Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, des World Wide Web Consortium. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 baut auf vier Grundsätzen auf: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein [4]. Darunter stehen 13 Richtlinien mit prüfbaren Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA [4].

Ein Beispiel für ein Kriterium der Stufe AA ist der Mindestkontrast: Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zum Hintergrund, großer Text mindestens 3 zu 1 [4]. Solche Werte lassen sich messen. Andere Kriterien verlangen Urteilsvermögen, etwa ob ein Alternativtext ein Bild sinnvoll beschreibt oder ob eine Fehlermeldung im Formular verständlich ist.
Sprechen wir über Ihre Website
Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Seite an und sagen Ihnen, was sich lohnt. Es kostet 1 € und findet direkt mit Alexander Müller statt.
Wo Barrierefreiheit und SEO zusammenkommen
Suchmaschinen lesen eine Website ähnlich wie ein Screenreader: Sie erfassen Text, Struktur und Links, aber keine Gestaltung im menschlichen Sinn. Deshalb verbessert vieles, was blinden Nutzern hilft, auch das Verständnis durch Google.

Alternativtexte für Bilder
Google nennt den Alt-Text das wichtigste Attribut, um Informationen zu einem Bild bereitzustellen. Er verbessert laut Google auch die Barrierefreiheit für Nutzer, die Bilder nicht sehen können, etwa mit Screenreader oder bei langsamer Verbindung [5]. Google verwendet den Alt-Text zusammen mit Computer Vision und dem Inhalt der Seite, um das Thema eines Bildes zu verstehen [5]. Wir prüfen alle wichtigen Bilder, schreiben fehlende Alternativtexte und markieren rein dekorative Bilder so, dass Screenreader sie überspringen.
Überschriften und Seitenstruktur
Eine logische Gliederung mit einer Hauptüberschrift und sauber verschachtelten Zwischenüberschriften erlaubt Screenreader-Nutzern, von Abschnitt zu Abschnitt zu springen. Dieselbe Gliederung hilft Suchmaschinen, die Themen einer Seite zu erkennen. Wir finden Seiten, auf denen Überschriften nur als Gestaltungsmittel eingesetzt werden oder ganz fehlen.
Linktexte
Ein Link mit dem Text "hier klicken" sagt einem Screenreader-Nutzer, der sich alle Links einer Seite vorlesen lässt, nichts. Google rät ebenfalls von allgemeinen Linktexten ab und empfiehlt Texte, die das Ziel beschreiben und auch ohne Umgebung verständlich sind [6]. Wir ersetzen solche Linktexte durch beschreibende Formulierungen.
Sprache, Bedienung und Formulare
Weitere Punkte betreffen vor allem die Nutzer: die korrekte Angabe der Seitensprache, eine vollständige Bedienung per Tastatur, sichtbare Fokusrahmen, ausreichend große Schaltflächen und Formulare mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen. Für die Suche wirken diese Punkte indirekt, weil Besucher eine Website, die sie bedienen können, seltener abbrechen.
So prüfen wir Ihre Website
- Auswahl: Wir legen gemeinsam fest, welche Seitentypen geprüft werden, etwa Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Kontakt und ein typischer Artikel.
- Automatische Prüfung: Werkzeuge finden fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, leere Links und Fehler im Quelltext. Sie decken erfahrungsgemäß nur einen Teil der Kriterien ab.
- Manuelle Prüfung: Wir bedienen die Seiten mit Tastatur und Screenreader, prüfen die Lesereihenfolge und beurteilen Texte und Formulare.
- Bericht: Jeder Befund steht mit Fundstelle, betroffenem Kriterium, Auswirkung auf SEO und einem Vorschlag zur Behebung in einer Liste, sortiert nach Dringlichkeit.
- Umsetzung: Inhaltliche Punkte wie Alternativtexte, Linktexte und Überschriften übernehmen wir selbst. Technische Punkte setzt Ihr Entwicklungsteam um, wir begleiten und prüfen nach.
Viele Probleme stecken im Theme oder in Vorlagen und lassen sich an einer Stelle für alle Seiten beheben. Andere betreffen jede einzelne Seite, etwa Alternativtexte. Der Bericht trennt beides, damit Sie den Aufwand einschätzen können.

Häufige Befunde aus unseren Prüfungen
Bestimmte Fehler finden wir auf fast jeder Website, unabhängig von Größe und System. Ganz oben stehen Bilder ohne Alternativtext oder mit dem Dateinamen als Text, etwa einer Zahlenfolge aus der Kamera. Für Screenreader-Nutzer ist das unbrauchbar, und Google erfährt aus einem solchen Text nichts über das Motiv.
Ebenfalls häufig sind Symbole ohne Beschriftung. Ein Lupen-Symbol für die Suche, ein Warenkorb oder ein Menü mit drei Strichen sind für sehende Nutzer klar. Ein Screenreader liest dagegen nur "Schaltfläche" vor, wenn die Beschriftung fehlt. Die Korrektur dauert meist wenige Minuten im Theme und wirkt auf allen Seiten.
Dazu kommen Gestaltungsentscheidungen, die gut aussehen, aber Menschen ausschließen: hellgraue Schrift auf weißem Grund, Hinweise, die nur über Farbe funktionieren, oder Fokusrahmen, die aus optischen Gründen entfernt wurden. Wer mit der Tastatur arbeitet, weiß dann nicht mehr, wo er sich auf der Seite befindet.
In Shops stoßen wir oft auf Hürden im Bestellvorgang, etwa Pflichtfelder ohne Kennzeichnung für Screenreader, Fehlermeldungen, die nur als roter Rahmen erscheinen, oder Auswahlfelder für Größe und Farbe, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen. Gerade diese Stellen entscheiden darüber, ob ein Kauf zustande kommt.
Barrierefreiheit beim Relaunch gleich mitplanen
Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Bei einem Relaunch prüfen wir deshalb schon die Entwürfe und Vorlagen, bevor Inhalte eingepflegt werden. Kontraste, Überschriftenhierarchie, Beschriftungen und die Reihenfolge beim Tabben lassen sich in dieser Phase ohne Mehraufwand richtig anlegen. Nachträgliche Korrekturen an einer fertigen Website sind meist aufwendiger. Wie wir einen Relaunch aus SEO-Sicht begleiten, beschreibt die Seite Website-Migration.
Videos, PDFs und andere Formate
Videos brauchen Untertitel und für wichtige Inhalte eine Textfassung. Das hilft Gehörlosen und allen, die ohne Ton schauen, und gibt Suchmaschinen Text, den sie lesen können. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Untertitel und Transkripte für Videos. PDFs sind ein eigenes Thema, weil sie eine eigene Struktur brauchen. Oft ist es einfacher, wichtige Inhalte aus PDFs als HTML-Seite anzubieten, was zugleich der Auffindbarkeit nützt.
Kosten und Umfang
Der Aufwand hängt von der Zahl der Seitentypen und vom Zustand der Vorlagen ab. Wir rechnen nach Stunden ab, zu 200 Euro netto je Stunde von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, und nennen Ihnen nach einem ersten Blick eine Schätzung. Wer Barrierefreiheit mit laufender SEO-Arbeit verbinden möchte, kann sie in ein Monatspaket wie SEO-Boost für 2.500 Euro netto im Monat aufnehmen. Alle Pakete stehen auf der Preisseite.
Weitere Hintergründe finden Sie im Ratgeber Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites und im Glossar unter WCAG. Für schnellere und besser bedienbare mobile Seiten gibt es zusätzlich unsere Leistung Mobile SEO.
Sie möchten wissen, wo Ihre Website steht? Im Erstgespräch für 1 Euro sehen wir uns zwei oder drei typische Seiten gemeinsam an und sagen Ihnen, welche Punkte zuerst angegangen werden sollten.
- Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 1 Zweck und Anwendungsbereich. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand laufend. abgerufen am 30.10.2026
- Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 2 Begriffsbestimmungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand laufend. abgerufen am 30.10.2026
- Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 3 Barrierefreiheit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand laufend. abgerufen am 30.10.2026
- Organisation Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. World Wide Web Consortium (W3C). Stand 12.12.2024. abgerufen am 30.10.2026
- Organisation Best Practices für die Suchmaschinenoptimierung für Bilder. Google Search Central. Stand 04.03.2026. abgerufen am 30.10.2026
- Organisation SEO-Link-Best-Practices für Google. Google Search Central. Stand 31.12.2025. abgerufen am 30.10.2026
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Website?
Das Gesetz betrifft vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen können, etwa Onlineshops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Ob Ihr Angebot darunter fällt, sollte im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt prüfen.
Verbessert Barrierefreiheit mein Ranking?
In den Google-Dokumenten zu Alternativtexten und Linktexten wird Barrierefreiheit nicht als Rankingfaktor aufgeführt. Viele Maßnahmen wie Alternativtexte, klare Überschriften und beschreibende Linktexte helfen aber auch Suchmaschinen, Ihre Inhalte zu verstehen.
Reicht ein automatisches Prüfwerkzeug?
Nein. Werkzeuge finden messbare Fehler wie fehlende Alternativtexte oder schwache Kontraste. Ob ein Text verständlich ist oder sich ein Formular per Tastatur bedienen lässt, muss ein Mensch prüfen.
Was halten Sie von Overlay-Werkzeugen, die Barrierefreiheit per Skript nachrüsten?
Wir setzen auf Korrekturen im Quelltext und in den Inhalten. Ein Skript, das nachträglich über die Seite gelegt wird, behebt Fehler in Vorlagen und Texten nicht dauerhaft.
Schreiben Sie auch die Alternativtexte?
Ja. Wir schreiben Alternativtexte für die wichtigen Bilder und legen für Ihr Team einfache Regeln fest, damit neue Bilder von Anfang an einen passenden Text bekommen.
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Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Seite an und sagen Ihnen, was sich lohnt. Es kostet 1 € und findet direkt mit Alexander Müller statt.
Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.



