Jemand tippt in der Bahn eine Frage ins Smartphone, wählt ein Ergebnis aus, und statt der Antwort füllt ein Fenster mit Gutscheincode den Bildschirm. Das Schließen-Kreuz ist winzig und sitzt in der Ecke. Mancher tippt dann auf "zurück" und nimmt das nächste Ergebnis. Solche Overlays heißen Interstitials, und Google hat zu mobilen Interstitials eine klare Haltung, die seit Jahren gilt.
Diese Seite fasst zusammen, was Google als störend einstuft, welche Hinweise erlaubt sind und wie Sie Newsletter, App-Werbung oder Einwilligungen so zeigen, dass weder Besucher noch Suchmaschine daran scheitern.
Was Google unter Interstitials versteht
Googles Dokumentation unterscheidet zwei Formen. "Interstitials sind Overlays, die sich über die gesamte Seite erstrecken." "Dialogfelder sind Overlays, die nur auf einem Teil der Seite zu finden sind." [1] Beide werden zum Problem, wenn sie stören. Google beschreibt störende Interstitials und Dialogfelder als "Seitenelemente, die die Sicht der Nutzer auf Inhalte verdecken, in der Regel zu Werbezwecken." [1]
Zur Wirkung schreibt Google, solche Elemente erschwerten es Google und anderen Suchmaschinen, die Inhalte zu verstehen, "was sich negativ auf die Suchleistung auswirken kann." [1] In der Übersicht zur Nutzerfreundlichkeit von Seiten steht die Frage zur Selbstprüfung, ob man auf seinen Seiten aufdringliche Interstitials vermeidet, gleich neben den Fragen zu Core Web Vitals, HTTPS und Mobilgeräten [3]. Google hält dort auch fest, dass seine Rankingsysteme Inhalte mit guter Nutzerfreundlichkeit belohnen und dass es dafür kein einzelnes Signal gibt [3].
Die Regel von 2016 und ihre Beispiele
Angekündigt hat Google die Regel für mobile Suchergebnisse am 23.08.2016. Seit dem 10.01.2017 können Seiten, deren Inhalt beim Übergang aus der mobilen Suche nicht leicht zugänglich ist, schlechter ranken [2]. Der Beitrag nennt drei Muster, die den Inhalt schwer zugänglich machen [2]:

- ein Pop-up, das den Hauptinhalt verdeckt, sofort nach dem Aufruf aus den Suchergebnissen oder während des Lesens,
- ein eigenständiges Interstitial, das Nutzer schließen müssen, bevor sie den Hauptinhalt sehen,
- ein Layout, bei dem der sichtbare Teil der Seite wie ein eigenständiges Interstitial aussieht und der eigentliche Inhalt erst darunter beginnt.
Das dritte Muster wird oft übersehen. Gemeint sind Startbereiche, die auf dem Smartphone den ganzen Bildschirm mit Werbung oder einer Aufforderung füllen, ganz ohne Pop-up. Für den Besucher wirkt das wie ein Overlay. Die Einordnung des damaligen Updates beschreibt die News Intrusive Interstitials Update Januar 2017.
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Was erlaubt bleibt
Der Beitrag von 2016 nennt auch Hinweise, die bei verantwortungsvoller Nutzung nicht betroffen sind [2]. Dazu gehören Interstitials, die erkennbar auf eine gesetzliche Pflicht zurückgehen, etwa zur Cookie-Nutzung oder zur Altersprüfung. Ebenso Login-Dialoge auf Seiten, deren Inhalt nicht öffentlich indexierbar ist, etwa private Inhalte oder Inhalte hinter einer Bezahlschranke. Und Banner, die angemessen wenig Platz brauchen und leicht zu schließen sind [2].
Die heutige Dokumentation nimmt vorgeschriebene Interstitials ausdrücklich von ihren Richtlinien aus. Als Beispiel nennt sie die Altersprüfung: Casinowebsites können verpflichtet sein, eine Seite zur Alterskontrolle einzublenden [1]. Google empfiehlt in diesem Fall, dem Googlebot das Crawlen ohne Auslösen der Altersprüfung zu erlauben [1]. Cookie-Hinweise erwähnt die aktuelle Seite nicht ausdrücklich. Die Ausnahme aus dem Beitrag von 2016 gilt für Hinweise, die auf eine rechtliche Pflicht zurückgehen. Ein Einwilligungsbanner, das zugleich einen Newsletter bewirbt, geht über die rechtliche Pflicht hinaus, auf die sich diese Ausnahme stützt.
Was Google stattdessen empfiehlt
Die Dokumentation formuliert zwei klare Verbote: "Verdecke nicht die gesamte Seite mit Interstitials." und "Leite den Nutzer nicht auf eine separate Seite weiter, um seine Zustimmung oder anderweitige Angaben einzuholen." [1] Als Ersatz nennt sie Banner: "Verwende anstelle von ganzseitigen Interstitials Banner, die nur einen kleinen Teil des Bildschirms einnehmen" [1]. Für App-Werbung verweist Google auf die Banner, die Browser selbst anbieten, etwa die Smart App Banner in Safari oder die Installationshinweise in Chrome, oder auf eigene HTML-Banner mit Link in den passenden App-Store [1].

Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt. Ein Hinweis, der erst erscheint, nachdem jemand einen Abschnitt gelesen oder ein Formular abgeschickt hat, trifft einen Besucher, der den Inhalt schon gesehen hat. Ein Fenster, das in der ersten Sekunde aufgeht, trifft jemanden, der noch gar nicht weiß, ob die Seite seine Frage beantwortet. Der Inhalt selbst sollte schon im ausgelieferten HTML stehen, auch solange das Fenster offen ist.
Für eine Unternehmenswebsite heißt das praktisch: Newsletter-Anmeldung als schmales Band am Seitenende oder als Kasten nach dem ersten Abschnitt. Gutscheine und Aktionen als Hinweis im Kopfbereich, der den Inhalt nicht nach unten schiebt. Chat-Fenster geschlossen starten und erst auf Klick öffnen. Wie Shops Hinweise beim Verlassen der Seite einsetzen, beschreibt der Shopware-Ratgeber Exit-Intent-Popups.
Wie Googles Bewerter Overlays sehen
Auch die Richtlinien für Googles Qualitätsbewerter behandeln das Thema. Ein einzelnes Werbe-Overlay oder Interstitial mit klarem, leicht bedienbarem Schließen-Knopf gilt dort als nicht besonders störend, auch wenn es manche Menschen ärgert [4]. Schwer zu schließende Werbung, die beim Scrollen mitläuft, oder Interstitials, die einen App-Download verlangen, können dagegen den Hauptinhalt schwer nutzbar machen [4]. Am härtesten urteilen die Richtlinien über absichtlich verdeckten Inhalt, etwa Pop-ups, die sich nur durch eine Handlung schließen lassen, die dem Websitebetreiber nützt [4]. In dieselbe Gruppe stellen sie Werbung, die den Hauptinhalt so weit nach unten schiebt, dass viele Besucher ihn gar nicht bemerken [4]. Das entspricht dem dritten Muster aus dem Beitrag von 2016.
Die Bewerter verändern keine einzelnen Rankings. Ihre Richtlinien zeigen aber, wie Google gute und schlechte Seiten beschreibt, und decken sich hier mit der Dokumentation.
So prüfen Sie Ihre Seiten
Rufen Sie Ihre wichtigsten Seiten auf einem Smartphone über die Google-Suche auf, nicht über ein Lesezeichen. Manche Skripte zeigen ihr Fenster nur bei Besuchern, die von einer Suchmaschine kommen. Achten Sie auf drei Fragen: Sehen Sie nach dem Laden sofort Inhalt? Lässt sich jedes Fenster mit einem gut erreichbaren Knopf schließen? Bleibt nach dem Schließen etwas am Bildschirmrand kleben, das Text verdeckt? Wiederholen Sie den Test in einem privaten Fenster, damit gespeicherte Einwilligungen das Ergebnis nicht verfälschen.
Prüfen Sie außerdem die Einstellungen von Pop-up-Plugins und Marketingwerkzeugen. Viele bieten getrennte Regeln für Mobilgeräte, Verzögerungen oder Anzeige erst nach einer bestimmten Scrolltiefe. Weitere Punkte zur mobilen Darstellung finden Sie im Ratgeber mobile Darstellung testen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Banner oder Ihr Einwilligungsfenster als störend gilt? Fragen Sie in der gratis Sprechstunde nach. Die mobile Optimierung einer ganzen Website übernimmt SEO NW als Leistung Mobile SEO.
- Organisation Störende Interstitials und Dialogfelder vermeiden. Google Search Central. Stand 18.12.2025. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Helping users easily access content on mobile (Doantam Phan). Google Search Central Blog. Stand 23.08.2016, ergänzt 10.01.2017. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Nutzerfreundlichkeit von Seiten in den Google-Suchergebnissen. Google Search Central. Stand 24.09.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Search Quality Rater Guidelines (General Guidelines), Abschnitte 4.5.4 und 5.3. Google. Stand 11.09.2025. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Sind Cookie-Banner ein Problem für das Ranking?
Google nannte Hinweise, die erkennbar auf eine gesetzliche Pflicht wie die Cookie-Nutzung zurückgehen, 2016 ausdrücklich als nicht betroffen. Ein Banner, das den ganzen Bildschirm füllt oder zusätzlich Werbung macht, stört Besucher trotzdem. Halten Sie es so knapp wie rechtlich möglich.
Darf ich ein Newsletter-Pop-up auf dem Smartphone zeigen?
Google rät von Interstitials ab, die die ganze Seite verdecken, und empfiehlt stattdessen Banner, die nur einen kleinen Teil des Bildschirms einnehmen. Ein schmales, leicht schließbares Band ist die sichere Lösung.
Gilt die Regel auch für Desktop-Seiten?
Die Regel von 2016 bezog sich auf den Übergang aus der mobilen Suche. Die heutige Dokumentation und die Fragen zur Nutzerfreundlichkeit sprechen allgemein von störenden Interstitials und Dialogfeldern.
Was ist mit Altersprüfungen?
Google nennt sie als Ausnahme, wenn eine rechtliche Pflicht besteht, und empfiehlt, dem Googlebot den Zugriff ohne Auslösen der Altersprüfung zu erlauben.
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