Seit dem 31.10.2023 ist die Mobile-First-Indexierung für alle Websites abgeschlossen, die auf Mobilgeräten funktionieren [1]. Google nutzt seither für Indexierung und Ranking die Fassung, die der Smartphone-Crawler abruft [2]. Wer die Mobile-First-Indexierung beachten will, muss also vor allem eines sicherstellen: Alles, was Google bewerten soll, steht auf der mobilen Fassung, und zwar in derselben Form wie am Rechner. Diese Prüfliste geht die Punkte durch, die Google in seinen Best Practices nennt, und zeigt, wo in der Praxis Unterschiede entstehen.
Wo Unterschiede zwischen den Fassungen entstehen
Google unterscheidet drei Bauweisen: responsives Webdesign, dynamische Bereitstellung und separate mobile Adressen [2]. Bei responsivem Design bekommen alle Geräte dasselbe HTML, deshalb sind die meisten Punkte dieser Liste dort von selbst erfüllt. Google schreibt ausdrücklich, dass diese Hinweise nur für dynamische Bereitstellung und separate Adressen gelten, weil bei responsivem Design Inhalte und Metadaten beider Fassungen identisch sind [2].
Auch responsive Websites sind aber nicht automatisch sicher. Nach unserer Erfahrung entstehen Abweichungen dort, wo Skripte je nach Bildschirmbreite Inhalte entfernen, Widgets nur am Rechner laden oder ein Plugin eine eigene Mobilvorlage ausliefert. Ob Ihre Website responsiv arbeitet oder eine eigene Mobilfassung hat, klärt der Ratgeber Responsive Design oder separate mobile Seite.
Robots-Angaben und gesperrte Ressourcen
Der erste Prüfpunkt ist der heikelste. Auf Desktop- und Mobilfassung sollen dieselben robots-Meta-Tags stehen. Steht auf der mobilen Seite ein noindex oder nofollow, das am Rechner fehlt, kann Google die Seite unter Umständen nicht indexieren [2]. Weil Google die mobile Fassung auswertet, wirkt ein solches Tag, obwohl es in der Desktopansicht nicht zu sehen ist.

Ebenso wichtig sind die Ressourcen. Stylesheets, Skripte und Bilder dürfen nicht per disallow in der robots.txt gesperrt sein, sonst kann Google die mobile Seite nicht vollständig darstellen [2]. Bei separaten Adressen gilt zusätzlich: Die robots.txt-Regeln sollen für beide Fassungen gleich sein [2]. Beide Googlebot-Varianten nutzen dasselbe Produkt-Token in der robots.txt, eine Regel nur für den Smartphone-Crawler gibt es also nicht [3].
Ein dritter Punkt betrifft das Nachladen. Inhalte, die erst nach Wischen, Klicken oder Tippen geladen werden, sieht Google nicht, denn die Suche interagiert nicht mit der Seite [4]. Lazy Loading ist erlaubt, wenn es ohne Nutzeraktion auslöst, etwa über das eingebaute Lazy Loading des Browsers oder die IntersectionObserver-Schnittstelle [4].
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Inhalt, Überschriften und Metadaten
Die mobile Fassung soll denselben Hauptinhalt enthalten wie die Desktopfassung [2]. Wie Sie das prüfen und welche Darstellungsformen dabei erlaubt sind, beschreibt der Ratgeber Mobile Inhalte gleichwertig halten. Für die Indexierung kommen drei Angaben hinzu, die oft übersehen werden:
- Überschriften sollen auf beiden Fassungen gleich sein [2].
- Das title-Element und die Meta-Beschreibung sollen auf beiden Fassungen gleich sein [2].
- Strukturierte Daten sollen auf beiden Fassungen vorhanden sein. Google nennt Breadcrumb, Product und VideoObject als vorrangig, und in den Daten der mobilen Fassung müssen die mobilen Adressen stehen [2].
Gerade die strukturierten Daten fallen bei gekürzten Mobilvorlagen gern weg, weil sie im Seitenkopf oder am Ende der Desktopvorlage eingebunden sind. Prüfen Sie deshalb die mobile Fassung jeder Vorlage einzeln: Startseite, Kategorie, Produkt oder Artikel, Kontaktseite.
In denselben Abschnitt der Best Practices gehört die Werbung. Google schreibt, dass falsch eingesetzte Anzeigen das Ranking beeinträchtigen können, verweist auf die Better Ads Standards und nennt als Beispiel große Anzeigen oben auf der Seite, die auf dem Smartphone zu viel Platz einnehmen [2]. Was am Rechner als Banner neben dem Text steht, schiebt sich mobil oft vor den Hauptinhalt. Prüfen Sie deshalb, was Besucher auf dem Smartphone als Erstes sehen, bevor sie scrollen. Steht dort nur Werbung, ein Cookie-Hinweis und ein großes Titelbild, beginnt der eigentliche Inhalt erst weit unten. Mehr zu Pop-ups und Overlays steht im Ratgeber Interstitials auf Mobilgeräten.
Bilder und Videos
Für Bilder nennt Google mehrere Anforderungen an die mobile Fassung. Die Bilder sollen nicht zu klein oder zu gering aufgelöst sein, und ihre Adressen sollen sich nicht bei jedem Laden ändern [2]. Alt-Text, Titel, Bildunterschriften und Dateinamen sollen denen der Desktopfassung entsprechen [2]. Verwendet die mobile Fassung andere Bildadressen als die Desktopfassung, kann das vorübergehend zu weniger Zugriffen über die Bildersuche führen. Gleiche Adressen auf beiden Fassungen vermeiden das [2].

Bei Videos gelten ähnliche Regeln: keine wechselnden Adressen, unterstützte Formate und Tags wie video, embed oder object, gleiche strukturierte Videodaten auf beiden Fassungen [2]. Hinzu kommt die Position. Das Video soll auf dem Smartphone zu finden sein, ohne dass Besucher lange scrollen müssen [2].
Sonderfall separate mobile Adressen
Wer noch eine m-Domain betreibt, hat die meiste Arbeit, denn hier gibt es zwei Adressen für jeden Inhalt. Google verlangt für diesen Aufbau unter anderem [2]:

- auf der Desktopseite rel="canonical" auf sich selbst und rel="alternate" auf die mobile Fassung, wobei die Desktopadresse immer die kanonische ist,
- für jede Desktopseite mit eigenem Inhalt eine gleichwertige mobile Seite, statt alle Seiten auf die mobile Startseite umzuleiten,
- denselben Status bei Fehlerseiten auf beiden Fassungen,
- keine Fragmente mit # in mobilen Adressen,
- getrennte hreflang-Verknüpfungen: mobile Seiten mit mobilen Seiten, Desktopseiten mit Desktopseiten,
- genug Serverkapazität auf der mobilen Fassung, falls die Crawling-Rate dort steigt.
Leitet eine m-Domain alle Unterseiten auf ihre Startseite um, werden diese Seiten laut Google nicht indexiert [2].
Websites, die mobil nicht funktionieren
Zum Abschluss der Umstellung nannte Google eine sehr kleine Gruppe von Websites, die auf Mobilgeräten gar nicht funktionieren. Die häufigsten Fehler dort: Die Seite zeigt allen mobilen Besuchern einen Fehler, die mobile Fassung ist per robots.txt gesperrt, während die Desktopfassung erlaubt ist, oder alle Seiten der mobilen Fassung leiten auf die Startseite um [1]. Diese Websites crawlt Google vorerst weiter mit dem älteren Desktop-Crawler und prüft die Liste einige Male im Jahr neu [1]. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Google kündigte im selben Beitrag an, das Crawlen mit dem Desktop-Googlebot so weit wie möglich zu verringern [1].
Kontrolle in der Search Console
Die frühere Angabe zum Indexierungs-Crawler in den Einstellungen der Search Console hat Google mit dem Abschluss der Umstellung abgeschaltet und verweist stattdessen auf den Bericht zur Crawling-Statistik [1]. Dort sehen Sie die Crawling-Anfragen nach Googlebot-Typ aufgeschlüsselt, getrennt nach Smartphone, Computer, Bild und weiteren Typen [5]. Bei einer Website, die mobil funktioniert, sollte der Smartphone-Crawler den größten Teil ausmachen [3].
Für einzelne Seiten nutzen Sie das URL-Prüftool. Mit "Live-URL testen" und "Getestete Seite anzeigen" sehen Sie Screenshot, gerendertes HTML und geladene Ressourcen [6]. Vergleichen Sie dort Überschriften, Textlänge, strukturierte Daten und robots-Angaben mit dem, was Sie am Rechner erwarten. Wie die Darstellung auf echten Geräten zu prüfen ist, steht im Ratgeber Mobile Darstellung testen. Den Begriff selbst erklärt das Glossar unter Mobile-First-Indexierung.
Sie haben in der Crawling-Statistik einen hohen Anteil des Desktop-Crawlers oder im URL-Prüftool fehlende Inhalte entdeckt? Bringen Sie die Adresse in die gratis Sprechstunde mit, dort klären wir die Ursache gemeinsam. Für eine vollständige Prüfung aller Vorlagen gibt es die Leistung Mobile SEO Optimierung.
- Organisation Mobile-first indexing has landed: thanks for all your support (John Mueller, Nir Kalush). Google Search Central Blog. Stand 31.10.2023. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Best Practices für die Mobile-First-Indexierung. Google Search Central. Stand 20.02.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Googlebot. Google Search Central. Stand 06.02.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Probleme mit Lazy-Load-Inhalten beheben. Google Search Central. Stand 18.12.2025. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Bericht "Crawling-Statistik". Search Console-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation URL-Prüftool. Search Console-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich bei einer responsiven Website etwas für die Mobile-First-Indexierung tun?
Meist wenig, weil alle Geräte dasselbe HTML bekommen. Prüfen sollten Sie trotzdem, ob Skripte auf kleinen Bildschirmen Inhalte entfernen oder erst nach einem Tippen nachladen und ob der Crawler Stylesheets und Skripte abrufen darf.
Kann ich den Smartphone-Crawler in der robots.txt getrennt steuern?
Nein. Beide Googlebot-Varianten nutzen dasselbe Produkt-Token in der robots.txt. Eine Regel für Googlebot gilt immer für beide.
Wo sehe ich, mit welchem Crawler Google meine Website abruft?
Im Bericht Crawling-Statistik der Search Console. Dort sind die Anfragen nach Googlebot-Typ aufgeschlüsselt, unter anderem nach Smartphone und Computer.
Welche Adresse ist bei einer m-Domain die kanonische?
Laut Google immer die Desktopadresse. Die Desktopseite verweist mit rel="canonical" auf sich selbst und mit rel="alternate" auf die mobile Fassung.
Schadet es, wenn mobile Bilder andere Adressen haben?
Google schreibt, dass unterschiedliche Bildadressen vorübergehend zu weniger Zugriffen über Bilder führen können. Gleiche Adressen auf beiden Fassungen vermeiden das.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.



