Wenn in einem Shop von "Absprungrate" die Rede ist, sind oft zwei verschiedene Dinge gemeint. Das eine ist der Absprung auf einer Einstiegsseite: Jemand kommt aus der Suche, sieht sich kurz um und geht wieder. Das andere ist der Abbruch im Checkout: Jemand hat schon Artikel im Warenkorb, beginnt die Bestellung und schließt sie nicht ab. Beide Zahlen sind wichtig, aber sie haben unterschiedliche Ursachen und werden unterschiedlich gemessen. Dieser Ratgeber trennt die beiden, zeigt, wie Sie Abbrüche im Checkout Schritt für Schritt erfassen, und nennt die gesetzlichen Angaben, die im Bestellprozess ohnehin stehen müssen.
Was die Absprungrate in GA4 bedeutet
In Google Analytics 4 ist die Absprungrate das Gegenteil der Interaktionsrate. Sie gibt den Prozentsatz der Sitzungen an, in denen es keine Interaktion gab [1]. Als Sitzung mit Interaktion zählt GA4 eine Sitzung, die länger als 10 Sekunden dauert, ein Schlüsselereignis hat oder mindestens zwei Seiten- oder Bildschirmaufrufe umfasst [1].
Daraus folgt: Wer den Checkout beginnt, hat in der Regel schon mehrere Seiten aufgerufen und zählt damit als Sitzung mit Interaktion, auch wenn er die Bestellung nie abschließt. Die Absprungrate eignet sich deshalb schlecht, um Abbrüche im Checkout zu messen. Sie ist eine Kennzahl für Einstiegsseiten, also für Kategorien, Produkte und Ratgeber, auf denen Besucher aus der Suche ankommen. Was die Absprungrate als Begriff bedeutet, steht im Glossar unter Absprungrate.
Absprünge auf Einstiegsseiten richtig lesen
Für die Seiten, auf denen Besucher aus der Suche ankommen, ist die Absprungrate dagegen ein brauchbares Signal, wenn Sie sie richtig zuschneiden. Werten Sie sie je Einstiegsseite und getrennt nach Kanal aus, also organische Suche für sich. Eine Kategorieseite mit vielen Absprüngen aus der Suche passt nach unserer Erfahrung oft nicht zu der Suchanfrage, mit der sie gefunden wird: Der Titel verspricht Gartenstühle aus Holz, die Liste zeigt vor allem Kunststoff. Bei einem Ratgeber ist eine kurze Sitzung ohne weiteren Klick dagegen nicht automatisch schlecht. Wer eine schnelle Antwort gesucht und gefunden hat, geht wieder. Vergleichen Sie deshalb Seiten gleicher Art miteinander, Kategorien mit Kategorien und Ratgeber mit Ratgebern, statt einen Wert für den ganzen Shop zu betrachten.
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Abbrüche im Checkout Schritt für Schritt messen
Für den Bestellprozess brauchen Sie andere Zahlen. GA4 kennt dafür empfohlene E-Commerce-Ereignisse, die den Weg vom Produkt bis zum Kauf abbilden [2]:

| Ereignis | Was es erfasst |
|---|---|
| view_item | Aufruf einer Produktdetailseite |
| add_to_cart | Artikel in den Warenkorb gelegt |
| view_cart | Warenkorb aufgerufen |
| begin_checkout | Beginn des Bezahlvorgangs |
| add_shipping_info | Versandinformationen eingegeben, mit der gewählten Liefermethode |
| add_payment_info | Zahlungsdaten übermittelt, optional mit der Zahlungsart |
| purchase | abgeschlossener Kauf mit Transaktions-ID |
Die Beschreibungen folgen Googles Entwicklerdokumentation [2]. Wenn alle Ereignisse sauber ankommen, sehen Sie, an welcher Stelle Besucher aussteigen. Steigen viele nach begin_checkout aus, bevor sie Versandinformationen eingeben, liegt das Problem nach unserer Erfahrung oft am Anfang: Registrierungszwang, unerwartete Versandkosten, ein Formular, das auf dem Handy schwer zu bedienen ist. Steigen sie zwischen add_payment_info und purchase aus, lohnt ein Blick auf die Zahlungsanbieter und ihre Fehlermeldungen.
Für Shops, die Matomo statt Google Analytics nutzen, gilt dasselbe Prinzip: Die Schritte des Checkouts müssen als eigene Ereignisse oder Ziele erfasst werden, sonst bleibt der Abbruch eine einzige Zahl ohne Ort. Wie Sie Conversions aus der organischen Suche getrennt auswerten, beschreibt der Ratgeber Conversions aus organischer Suche messen.
Was der Checkout mit SEO zu tun hat
Bestellseiten stehen selten in den Suchergebnissen. Trotzdem hängen sie mit der Suche zusammen, und zwar an zwei Stellen. Die erste ist das Versprechen aus dem Suchergebnis. Wer ein Produkt mit Preis und Verfügbarkeit in der Suche gesehen hat, erwartet an der Kasse dasselbe. Google verlangt für das Merchant Center, dass der eingereichte Preis dem Betrag auf der Landingpage und an der Kasse entspricht und gut sichtbar ist [3]. Die Verfügbarkeit muss in Produktdaten, Landingpage, Kasse und strukturierten Daten übereinstimmen, sonst wird das Produkt abgelehnt [4].
Die zweite Stelle ist die Seitenerfahrung. Google schreibt, dass die Core Web Vitals von den Rankingsystemen genutzt werden, dass gute Werte aber keine Spitzenplätze garantieren und allein nicht für eine hervorragende Nutzerfreundlichkeit ausreichen [5]. Für den Checkout selbst spielt das Ranking kaum eine Rolle, weil er selten in den Suchergebnissen steht.
Gesetzliche Angaben im Bestellprozess
Einige Angaben, die Abbrüche durch Überraschungen vermeiden, sind in Deutschland ohnehin Pflicht. Die folgenden Hinweise sind eine Information und keine Rechtsberatung.

§ 312j Abs. 1 BGB verlangt von Onlineshops, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden [6]. Nach Absatz 3 muss der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist sie mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung zu beschriften [6].
Absatz 2 derselben Vorschrift betrifft den Moment unmittelbar vor der Bestellung. Bei kostenpflichtigen Verträgen mit Verbrauchern müssen bestimmte Pflichtinformationen dort klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stehen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt [6]. Welche Informationen das im Einzelnen sind, regelt das Gesetz über Verweise; für Ihren Shop klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt. Für die Gestaltung ist wichtig, dass diese Angaben auf der letzten Seite des Checkouts nicht hinter Klappelementen oder unter dem Bestellknopf verschwinden.
Die Preisangabenverordnung regelt die Versandkosten. Wer Verbrauchern Waren im Fernabsatz anbietet, muss nach § 6 Abs. 1 PAngV angeben, ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen. Fallen sie an, ist ihre Höhe anzugeben, soweit sie sich vernünftigerweise im Voraus berechnen lässt (§ 6 Abs. 2 PAngV) [7].
Für die Gestaltung heißt das: Zahlungsarten und Versandkosten gehören nicht erst auf die letzte Seite. Wer sie schon auf der Produktseite oder im Warenkorb zeigt, erfüllt die Pflicht und nimmt dem Checkout eine häufige Überraschung.
Ein Vorgehen in fünf Schritten
- Ereignisse prüfen: Kommen begin_checkout, add_shipping_info, add_payment_info und purchase für jede Bestellung an?
- Den Schritt mit dem größten Ausstieg finden und getrennt nach Gerät auswerten.
- Den Checkout selbst durchspielen, auf dem Handy und am Rechner, mit jeder Zahlungsart.
- Pflichtangaben und Versandkosten so früh zeigen, wie es geht.
- Nach einer Änderung einige Wochen messen, bevor Sie die nächste vornehmen.
Für Shops auf Shopware gibt es auf unserem Fachportal den Beitrag Checkout in Shopware optimieren. Wenn die Ladezeit der Seiten vor dem Checkout das Problem ist, hilft die Leistung Core Web Vitals verbessern.

Sie sehen viele Abbrüche und wissen nicht, an welchem Schritt es liegt? Bringen Sie Ihre Zahlen in die gratis Sprechstunde und stellen Sie dort Ihre Frage.
- Organisation GA4: Interaktions- und Absprungrate. Google Analytics-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation E-Commerce-Ereignisse messen (GA4). Google for Developers. Stand 14.10.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Preis (price). Google Merchant Center-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Verfügbarkeit (availability). Google Merchant Center-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Nutzerfreundlichkeit von Seiten in den Google-Suchergebnissen. Google Search Central. Stand 24.09.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz § 312j BGB: Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz § 6 PAngV: Preisangaben bei Fernabsatzverträgen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Ist eine hohe Absprungrate im Checkout ein schlechtes Zeichen?
Die Absprungrate ist für den Checkout kaum aussagekräftig. GA4 zählt Sitzungen mit mindestens zwei Seitenaufrufen oder über 10 Sekunden Dauer als Interaktion, und das erfüllen Checkout-Besucher in der Regel. Messen Sie stattdessen die Ausstiege zwischen den Checkout-Ereignissen.
Welche Ereignisse brauche ich, um Checkout-Abbrüche zu sehen?
Mindestens begin_checkout, add_shipping_info, add_payment_info und purchase. Mit view_cart und add_to_cart sehen Sie zusätzlich, wie viele Besucher überhaupt bis zum Checkout kommen.
Wann muss ich Zahlungsarten im Shop nennen?
Nach § 312j Abs. 1 BGB spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs, zusammen mit eventuellen Lieferbeschränkungen. Viele Shops zeigen sie schon auf der Produktseite. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Beeinflusst der Checkout das Ranking?
Bestellseiten stehen selten in der Suche. Google nutzt aber die Core Web Vitals in den Rankingsystemen, und Preis und Verfügbarkeit an der Kasse müssen für das Merchant Center mit der Produktseite übereinstimmen.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.



