Ein SEO-Angebot muss zwei Leser überzeugen: die Person, die das Budget freigibt, und die Person, die später mit dem Dienstleister arbeitet. Die erste will wissen, was es kostet und was dafür geschieht. Die zweite will wissen, was sie selbst beitragen muss und woran sie sieht, ob die Arbeit wirkt. Diese Angebotsvorlage für SEO-Dienstleister gibt eine Gliederung vor, die beide Fragen beantwortet. Sie richtet sich an Freiberufler und Agenturen, die Angebote schreiben, und an Auftraggeber, die Angebote vergleichen wollen.
Die Gliederung im Überblick
| Abschnitt | Was hinein gehört |
|---|---|
| Ausgangslage | Was Sie über die Website und das Geschäft wissen, mit Quelle (Briefing, Gespräch, erste Prüfung) |
| Ziele | Geschäftsziel und Kennzahl, so wie der Kunde sie im Briefing genannt hat |
| Leistungsumfang | einzelne Leistungen mit Ergebnis, zum Beispiel "Audit mit priorisierter Maßnahmenliste" |
| Nicht enthalten | was ausdrücklich nicht Teil des Angebots ist |
| Ablauf | Phasen in zeitlicher Reihenfolge, mit [Zeitraum] |
| Mitwirkung des Kunden | Zugänge, Freigaben, Texte, Ansprechperson |
| Abstimmung und Berichte | wie oft, in welcher Form, mit welchen Kennzahlen |
| Aufwand und Vergütung | [Stunden], [Satz], [Pauschale], [Zahlungsweise] |
| Laufzeit und Vertragsbedingungen | [Laufzeit], Verweis auf das gesonderte Vertragsdokument |
| Gültigkeit | Angebot gültig bis [TT.MM.JJJJ] |
Vorlage herunterladen (CSV, Excel und Google Tabellen)
Frei nutzbar für eigene und Kundenprojekte. Wer die Datei weitergibt, nennt bitte seo-manager.info als Quelle.
Leistungsumfang: was am Ende vorliegt
Der Abschnitt Leistungsumfang ist der Kern. Je genauer er beschreibt, was am Ende vorliegt, desto weniger Streit gibt es später. "Onpage-Optimierung" sagt wenig. "Überarbeitung von Title und Description für die 50 wichtigsten Seiten, abgestimmt in einer Tabelle" lässt sich prüfen. Die Zahl im Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Ersetzen Sie sie durch das, was Sie wirklich anbieten.

Welche Leistungen typischerweise in Frage kommen, listet Google auf der Seite zur Frage, ob man einen SEO braucht. Genannt werden unter anderem die Prüfung von Inhalten oder Struktur einer Website, technische Beratung bei der Entwicklung, etwa zu Hosting, Weiterleitungen, Fehlerseiten und JavaScript, außerdem Inhaltserstellung, Keyword-Recherche und Schulungen [1]. Die Vorlage enthält diese Punkte als Auswahlliste, die Sie kürzen und ergänzen.
Für ein Audit beschreibt Google, was ein Kunde erwarten darf: realistische Vorschläge und eine Einschätzung des Aufwands für die Umsetzung [1]. Schreiben Sie das als Ergebnis in den Leistungsumfang.
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Was nicht ins Angebot gehört
Ein Angebot verspricht Arbeit und Ergebnisse dieser Arbeit, aber keine Rankings. Google schreibt dazu deutlich: Niemand kann eine erste Position bei Google garantieren [1]. Auch Anbieter von Werkzeugen und Diensten können die Leistung nicht garantieren [2]. Eine Formulierung wie "Platz 1 in drei Monaten" gehört deshalb nicht in die Vorlage, auch nicht als Ziel. Unter Ziele stehen die Geschäftsziele des Kunden und die Kennzahl, an der sich Fortschritt ablesen lässt.
Ebenso wenig gehört die Behauptung hinein, man sei von Google zertifiziert, genehmigt oder anerkannt, wenn das nicht stimmt. Google bewertet keine Drittanbieterdienste [2], und Aussagen über eine besondere Beziehung zu Google nennt Google als Warnzeichen [1]. Googles Hinweise für Auftraggeber raten auch davon ab, sich zu einem Link auf der eigenen Website zugunsten des Dienstleisters verpflichten zu lassen [1].
Mitwirkung und Zugänge
Ein Projekt kann erst beginnen, wenn Zugänge und Freigaben da sind. Der Abschnitt Mitwirkung legt fest, was der Kunde liefert und bis wann. Für den Start reicht oft Lesezugriff auf die Search Console. Google empfiehlt Auftraggebern ausdrücklich, für ein Audit zunächst nur Lesezugriff zu vergeben [1]. Schreiben Sie das so ins Angebot, dann wirkt die Anfrage nach Zugängen nicht übergriffig. Hat der Dienstleister später Zugriff auf den Server, sollte er jede Änderung erklären können [1]. Das gehört in den Abschnitt Abstimmung und Berichte.

Vergütung und Vertrag
Die Felder für Aufwand und Vergütung sind in der Vorlage leer, nur mit Stichworten in eckigen Klammern. Ob Sie nach Stunden, mit monatlichem Kontingent oder pauschal abrechnen, entscheiden Sie selbst. Wenn Sie wissen möchten, wie SEO NW abrechnet, finden Sie das auf der Seite Preise.
Die Vorlage enthält keine Vertragsklauseln zu Haftung, Nutzungsrechten oder Kündigung. Dafür steht ein Verweis auf ein gesondertes Vertragsdokument. Lassen Sie dieses Dokument von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Woher die Angaben für die Ausgangslage kommen, zeigt die Briefing-Vorlage für Agenturen, die Auftraggeber vorab ausfüllen können. Wer sich gerade als SEO selbstständig macht, findet Hintergrund im Beitrag SEO-Manager: selbstständig machen. Kennzahlen für den Abschnitt Ziele erklärt das Glossar unter KPI. Bei Fragen zum Aufbau eines Angebots hilft die gratis Sprechstunde weiter.
- Organisation Benötigst du einen Suchmaschinenoptimierer (SEO)?. Google Search Central. Stand 10.06.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Hinweise der Google Suche zur Verwendung von SEO-Tools, -Diensten und -Tipps von Drittanbietern. Google Search Central. Stand 10.06.2026. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Darf ein SEO-Angebot Rankings garantieren?
Seriöse Angebote tun das nicht. Google schreibt, dass niemand eine erste Position bei Google garantieren kann, und nennt solche Versprechen als Warnzeichen.
Was gehört in den Leistungsumfang?
Einzelne Leistungen mit dem Ergebnis, das am Ende vorliegt, etwa eine priorisierte Maßnahmenliste nach einem Audit. Ergänzen Sie einen Abschnitt, was ausdrücklich nicht enthalten ist.
Enthält die Vorlage Vertragsbedingungen?
Nein. Sie verweist auf ein gesondertes Vertragsdokument. Haftung, Nutzungsrechte und Kündigung sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
Welche Zugänge sollte ich im Angebot anfragen?
Für den Start meist Lesezugriff auf die Search Console. Google empfiehlt Auftraggebern, für ein Audit zunächst keinen Schreibzugriff zu vergeben.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.



