Vorweg: Eine Bewertung ist nicht deshalb löschbar, weil sie ungerecht ist. Meinungsäußerungen sind zulässig, auch scharfe. Entfernt wird, was gegen die Richtlinien verstößt – oder was eine unwahre Tatsachenbehauptung enthält.

Wann Google eingreift

  • Beleidigungen, Hassrede, offensichtlich sachfremde Inhalte
  • Werbung oder Verweise auf Wettbewerber
  • Bewertungen von Personen ohne jeden Kontakt zum Betrieb
  • Mehrfachbewertungen und erkennbar gekaufte Bewertungen
  • Persönliche Daten Dritter

Der Weg

  1. MeldenIm Unternehmensprofil die Bewertung melden, mit Angabe des Verstoßes. Die Prüfung dauert einige Tage.
  2. NachfassenBleibt die Bewertung stehen, ist eine erneute Prüfung über den Support möglich.
  3. RechtlichBei unwahren Tatsachenbehauptungen greift der Weg über eine anwaltliche Aufforderung. Gerichte verlangen von Portalen eine Prüfpflicht, sobald ein Betroffener konkret widerspricht.

Was oft übersehen wird: Eine sachliche öffentliche Antwort wirkt stärker als eine Löschung. Wer eine Beschwerde ruhig beantwortet, überzeugt die Leser, die noch kommen – und das sind fast alle.

Was Sie nicht tun sollten

Bewertungen kaufen. Erkennbare Muster – viele Bewertungen in kurzer Zeit, ähnlicher Wortlaut, Konten ohne Verlauf – führen dazu, dass sie entfernt werden. Im ungünstigen Fall verschwinden dabei auch echte.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.