Stand: 1. Februar 2026. Der Monat bringt eine Meldung, deren Tragweite erst später sichtbar wurde: Die britische Competition and Markets Authority hat am 28. Januar 2026 Vorschläge vorgelegt, die Google verpflichten würden, Publishern die Kontrolle über die Verwendung ihrer Inhalte in KI-Antworten zu geben.
Was die Behörde verlangt
| Forderung | Bedeutung |
|---|---|
| Opt-out aus KI-Antworten | auf Website- und auf Seitenebene, nicht nur pauschal |
| Kein Rangnachteil | Wer sich abmeldet, darf in der Suche nicht schlechter gestellt werden |
| Nachvollziehbare Zuordnung | Publisher müssen erkennbar bleiben, wenn ihre Inhalte verwendet werden |
| Trennung von Training und Nutzung | Zustimmung zum einen darf nicht Zustimmung zum anderen bedeuten |
Der Kern des Problems, den die Behörde benennt: Wer nicht crawlen lässt, ist in der Suche unsichtbar – dieselben Inhalte speisen aber KI-Antworten, die Zugriffe ersetzen statt zu vermitteln. Zustimmung unter dieser Bedingung ist keine.
Nachtrag vom August 2026: Aus dem Vorschlag wurde Wirklichkeit. Der Schalter, mit dem sich Inhalte aus KI-Antworten herausnehmen lassen, ist inzwischen in der Search Console angekommen – mit der Zusage, dass er nicht als Rangsignal wirkt. Die Kehrseite steht in den SEO News August 2026.
Warum das mehr war als eine Meldung aus Großbritannien
Regulierung wirkt selten regional begrenzt. Ein Schalter, der für einen Markt gebaut wird, existiert danach im Produkt – und wird ausgerollt, wo er gebraucht wird. Wer die Entwicklung ab Februar verfolgt hat, war im August vorbereitet, statt überrascht zu sein.
Was daraus für die eigene Arbeit folgte
- Messen, bevor es zu entscheiden giltWie viele Impressionen kommen aus KI-Flächen? Wer diese Zahl seit Anfang 2026 kennt, kann später abwägen statt raten.
- Zuordnung ernst nehmenVerfasser, Quellen und Prüfdatum auszuweisen ist nicht nur Qualitätsarbeit, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt erkennbar zu bleiben.
- Nicht auf Regulierung wartenSie kommt langsam und selten so, wie erhofft. Die Arbeit an entnehmbaren, belegten Inhalten wirkt unabhängig davon.
Der Vorschlag der Competition and Markets Authority vom 28. Januar 2026 und die Konsultation bis zum 25. Februar 2026 sind über die veröffentlichten Stellungnahmen belegt, unter anderem von News Media Europe und Cloudflare. Aus der ursprünglichen Fassung entfallen: Nutzerzahlen zu ChatGPT, ein pauschaler Prozentwert zum Zugriffsrückgang bei Publishern sowie Meldungen zu Handelsprotokollen und Chatbots in der Suche – teils ohne belegbare Quelle, teils inzwischen überholt.