Bei der Wahl von Cloud-Diensten wird meist nach dem Serverstandort gefragt. Die Frage ist berechtigt, aber unvollständig: Entscheidend ist zusätzlich, wer den Dienst betreibt und welchem Recht das Unternehmen unterliegt.

Zwei Fragen statt einer

FrageWarum sie zählt
Wo liegen die Daten?bestimmt Übertragungswege, Latenz und die anwendbaren Aufsichtsbehörden
Wer betreibt den Dienst?Unternehmen können auch für Daten außerhalb ihres Sitzlandes zur Herausgabe verpflichtet werden

Praktisch heißt das: Ein Rechenzentrum in Frankfurt, betrieben von einer Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns, ist etwas anderes als ein Anbieter, der vollständig dem hiesigen Recht unterliegt. Beides kann in Ordnung sein – man sollte nur wissen, was man gewählt hat.

Was zu tun ist

  • Bestandsaufnahme: Welche Dienste verarbeiten personenbezogene Daten? Meist mehr als gedacht – Newsletter, Formulare, Terminbuchung, Auswertung.
  • Verträge prüfen: Auftragsverarbeitung vereinbart? Unterauftragnehmer benannt?
  • Alternativen kennen: Für viele Standardaufgaben gibt es Anbieter im Inland; der Unterschied liegt eher im Bedienkomfort als in der Leistung.
  • Datensparsamkeit: Was nicht erhoben wird, muss nicht geschützt werden – der wirksamste und billigste Schritt.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Vorhaben gehört die Prüfung in fachkundige Hände.